Müssen Kunden vor dem Anruf informiert werden?

Fragen - Bewertungen

Nach Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der Berücksichtigung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) muss immer eine Einwilligung in schriftlicher Form vom Kunden vorliegen.

Wir haben für Sie alle erforderlichen Dokumente unter Downloads hinterlegt.

Artikeldetails

Artikel-ID:
20

Verwandte Artikel